InhaltMit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind deutsche Unternehmen erstmals gesetzlich verpflichtet, die möglichen Menschenrechtsverletzungen in ihrer globalen Lieferkette zu analysieren und bei festgestellten Risiken oder Verletzungen Abhilfe zu schaffen, was bis zum Abbruch der Geschäftsbeziehung gehen kann.Der Beck-Rechtsberater im dtv "Unternehmerische Sorgfaltspflichten in der Lieferkette" erläutert, welche Unternehmen betroffen sind, welche Anforderungen sich für diese konkret aus dem LkSG ergeben - vom betrieblichen Risikomanagement bis zur jährlichen...
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