Ist ein Wettbewerbsverbot mit einer Laufzeit von 10 Jahren wegen Verstoßes gegen das Kartellverbot insgesamt nichtig oder bleibt es jedenfalls für eine Dauer von zulässigen zwei Jahren wirksam? Wie fällt die Bewertung bei geografisch oder sachlich überschießenden Abreden aus? Und gelten die Grundsätze nur für Wettbewerbsverbote oder für überschießende und daher kartellverbotswidrige Abreden insgesamt? Der Frage der Vereinbarkeit einer geltungserhaltenden Reduktion mit der kartellrechtlichen Nichtigkeitsfolge nähert sich die Autorin aus verschiedenen Perspektiven, die sowohl die...
Ist ein Wettbewerbsverbot mit einer Laufzeit von 10 Jahren wegen Verstoßes gegen das Kartellverbot insgesamt nichtig oder bleibt es jedenfalls für e...