Der Suizid stellt nicht nur a priori ein philosophisches, sondern auch ein rechtliches, ethisches, medizinisches sowie theologisches, polydimensionales Problem mit Auswirkungen auf die Tätigkeit als Arzt/Ärztin dar. Mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 kam es zu einem Paradigmenwechsel hin zur Stärkung des individuellen Selbstbestimmungsrechts. Damit fällt unter die Privatautonomie, das eigene Sterben selbst zu bestimmen – auch durch einen assistierten Suizid. In der Zukunft könnte der Arzt/die Ärztin in der Beschaffung von letalen Medikamenten oder bei...
Der Suizid stellt nicht nur a priori ein philosophisches, sondern auch ein rechtliches, ethisches, medizinisches sowie theologisches, polydimensionale...