Die Sondervermögen des Bundes - die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Reichsbahn - wurden im Jahre 1993 nach einer Verfassungsänderung und der Verabschiedung des Eisenbahnneuordnungsgesetzes (ENeuOG) privatisiert. Der Staat erfüllt seine Infrastrukturverantwortung nicht mehr durch die Selbsterbringung, sondern er gewährleistet, dass die für das Dasein notwendigen Leistungen von Privaten durch freien und unverfälschten Wettbewerb erbracht werden. Das Dritte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften hat im Rahmen einer Umsetzung der europäischen Richtlinien die Trennung...
Die Sondervermögen des Bundes - die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Reichsbahn - wurden im Jahre 1993 nach einer Verfassungsänderung und der Ve...