Alles neu ab 1.1.2023. Das "Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" tritt am 1.1.2023 in Kraft. Vieles wird neu ausgerichtet und umstrukturiert, es bleibt "kein Stein auf dem anderen". Die Reform bedeutet insbesondere:-Mündel im Zentrum des Vormundschaftsrechts-Stärkung der ehrenamtlichen Vormünder-Bessere Beteiligung von Pflegeeltern durch "Pflegeperson als Pfleger"-Stärkere Mitwirkung des Jugendamts bei der Auswahl von Vormündern/Pflegern-Neue Vergütungsvorschriften (VBVG).Das neue FamRZ-Buch ist der ideale Reform-Begleiter für Richter, Rechtspfleger, Anwälte,...
Alles neu ab 1.1.2023. Das "Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" tritt am 1.1.2023 in Kraft. Vieles wird neu ausgerichtet und u...