Aufgrund der Corona-Pandemie und durch Beschluss des Landtags haben sich in Hessen die Personalratswahlen um ein Jahr verschoben. Die bisherigen Personalvertretungen bleiben längstens bis zum 31. Mai 2021 im Amt. Die Wahlen sind im Mai 2021 durchzuführen.Zeitnah und auf neuestem Stand erläutert der Basiskommentar die Vorschriften des Hessischen Personalvertretungsgesetzes. Die 2., aktualisierte und neu bearbeitete Auflage berücksichtigt die jüngsten Änderungen durch das Gesetz vom 7. Mai 2020. Die aktuelle Rechtsprechung,insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts und des...
Aufgrund der Corona-Pandemie und durch Beschluss des Landtags haben sich in Hessen die Personalratswahlen um ein Jahr verschoben. Die bisherigen Perso...