Zum WerkInfolge der Beendigung des landesherrlichen Kirchenregiments, die 1918 mit dem Sturz der Monarchie in Bayern erfolgte, benötigte die Evangelisch-Lutherische Kirche eine eigene Verfassung, die ihre eigene kirchliche Verfasstheit regelte. Sie ist in ihrer ursprünglichen Fassung am 1. Januar 1921 in Kraft getreten.1971 beschloss die Evangelisch-Lutherische Kirche ihre aktuelle Verfassung, die heute in der Neufassung aus dem Jahre 1999 fortgilt. Sie ist Teil der kirchlichen Rechtsordnung. Sie regelt Aufbau und Organisationsstruktur der Kirche. Dabei ist sie an die Texte der Bibel und...
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