Freiheitsentzüge, die sich gegen Erwachsene richteten, wurden in der liberalen Schweiz nicht nur aufgrund strafrechtlicher Verurteilungen angeordnet. Vielmehr waren «Anstaltseinweisungen» seit dem 19. Jahrhundert wichtiger Teil der Sozialpolitik. Diese sogenannten administrativen Versorgungen sind als Produkt demokratischer Herrschaftspraxis zu verstehen und waren mit der Einführung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung (FFE) 1981 keineswegs beendet.Das FFE-Gesetz von 1981 unterband weder die armenrechtliche Tradition, noch führte es zu grundsätzlichen rechtsstaatlichen Reformen. Mit...
Freiheitsentzüge, die sich gegen Erwachsene richteten, wurden in der liberalen Schweiz nicht nur aufgrund strafrechtlicher Verurteilungen angeordnet....