Die Voraussetzungen und der Umfang des Geldanspruchs aus 249 II S. 1 BGB sind bei Sachschäden, insbesondere bei Schäden an Kraftfahrzeugen, von hoher praktischer Relevanz. Die Ersetzungsbefugnis des Gläubigers ermöglicht einen Schadensausgleich, ohne dass der Geschädigte das verletzte Rechtsgut dem Schädiger zur Naturalrestitution anvertrauen muss. Dabei kann der Geschädigte die von einem Sachverständigen geschätzten Kosten einer Fachwerkstatt auch dann ersetzt verlangen, wenn er die Reparatur von einer »freien Werkstatt«, von Schwarzarbeitern, selbst oder gar nicht durchführen...
Die Voraussetzungen und der Umfang des Geldanspruchs aus 249 II S. 1 BGB sind bei Sachschäden, insbesondere bei Schäden an Kraftfahrzeugen, vo...