Erste tiefgehende Untersuchung zur außerinsolvenzlichen Geltung der Gleichbehandlung von Gläubiger*innen
Die Durchsetzung von Forderungen folgt grundsätzlich dem Prioritätsprinzip. Die schnellsten Gläubiger*innen sollen die größte Chance auf Befriedigung ihrer Forderung haben. Lediglich in seltenen Fällen, wie der Insolvenz oder dem Deckungskonkurs, wird von diesem Prinzip abgegangen und von der Legislative eine anteilige Verteilung sowie eine Gleichbehandlung der Gläubiger*innen angeordnet. Dadurch soll insbesondere ein Wettlauf...
Erste tiefgehende Untersuchung zur außerinsolvenzlichen Geltung der Gleichbehandlung von Gläubiger*innen