Zu- und Abschläge zur Regelvergütung des Insolvenzverwalters sollen einen besonderen Umfang oder eine besondere Schwierigkeit eines Verfahrens kompensieren. Es fehlt jedoch an klaren gesetzlichen Vorgaben, wann und in welcher Höhe solche Abweichungen angezeigt sind. Diese Unbestimmtheit erschwert nicht nur die Beantragung, Festsetzung und Kontrolle, sondern kann auch zu einer unterschiedlich großzügigen Vergütungspraxis führen. Erstaunliche Einblicke in den tatsächlichen Umgang mit Zu- und Abschlägen gewährte der IX. Zivilsenat, als er sich im Dezember 2017 zur Veröffentlichung von...
Zu- und Abschläge zur Regelvergütung des Insolvenzverwalters sollen einen besonderen Umfang oder eine besondere Schwierigkeit eines Verfahrens kompe...