Nach der Besetzung Deutschlands im Jahr 1945 ordneten die Alliierten die Beschlagnahmung sämtlichen filmischen Materials an. Die Filme wurden nach einer Prüfung mit einer «A-» (unbedenklich), «B-» (Schnittauflagen) oder «C-» (Verbotsfilm) Kategorisierung versehen. Aufgrund des hohen Bedarfs kamen «A-» und «B-Filme» bald wieder in die Kinos. Die Liste der «C-Filme» enthielt zwischen 200 und 300 Titeln und wurde im Jahr 1949 an die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft übergeben. 1966 übernahm die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung mit ihrer Gründung die...
Nach der Besetzung Deutschlands im Jahr 1945 ordneten die Alliierten die Beschlagnahmung sämtlichen filmischen Materials an. Die Filme wurden nach ei...