Kapitalgesellschaften können ihre eigenen Anteile erwerben und zu unterschiedlichen Zwecken einsetzen. In der Wirtschaftspraxis sind diese ein beliebtes Instrument zur Mitarbeiterbeteiligung, zur Optimierung der Kapitalstruktur, zur Signalsetzung auf dem Kapitalmarkt oder zum Einsatz als Akquisitionswährung. Während der Rückerwerbsvorgang sowohl im Gesellschafts- als auch im Bilanzrecht umfassend geregelt ist, fehlt es an entsprechenden steuerrechtlichen Vorgaben. Dies führte in der Vergangenheit zu unterschiedlichen Auffassungen über die sachgerechte steuerliche Einordnung. Zwar hat...
Kapitalgesellschaften können ihre eigenen Anteile erwerben und zu unterschiedlichen Zwecken einsetzen. In der Wirtschaftspraxis sind diese ein belieb...