Zum zweiten Mal legt das Bundesgesundheitsamt einer breiteren Offentlichkeit ein Gutachten zu Fragen der Pockenschutzimpfung vor. Es setzt damit die Behand lung eines Auftrages fort, der - schon kurz nach Errichtung des Amtes aufgenom men - ersten sichtbaren Ausdruck in dem "Gutachten des Bundesgesundheitsamtes iiber die Durchfiihrung des Impfgesetzes"" gefunden hatte (1959). Seit 1954 hat sich das Amt laufend und nicht nur aus jeweils aktuellen AnHissen heraus mit dem um fangreichen Fragenkomplex beschiiftigt, der durch den Titel des Gutachtens von 1959 nur teilweise umschrieben ist. Die...
Zum zweiten Mal legt das Bundesgesundheitsamt einer breiteren Offentlichkeit ein Gutachten zu Fragen der Pockenschutzimpfung vor. Es setzt damit die B...