"Jurisprudenz und Staatswissenschaft sind zwei von einander verschiedene, wiewohl unter sich in vielfacher Wechselwirkung stehende Gebiete. Beide zusammen können nicht wohl als ein wissenschaftliches Ganzes sich gestalten. Die Jurisprudenz lehrt, was - in was immer für Verhältnissen der Wechselwirkung - als Recht zu erkennen ist, also was entweder nach allgemeinen Prinzipien Recht ist oder für Recht gelten sollte, oder was da oder dort als Recht gilt oder auch gegolten hat. Die Staatswissenschaft hat nur den Staat und insbesondere die Erstrebung des Staatszweckes zum Gegenstand. Ein...
"Jurisprudenz und Staatswissenschaft sind zwei von einander verschiedene, wiewohl unter sich in vielfacher Wechselwirkung stehende Gebiete. Beide zusa...