Im zweiten Teil der Ausgabe von 'De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus' aus dem Jahr 1605 bietet Leonardus Lessius eine konzentrierte Darstellung der spätscholastischen Lehre von der Restitution: der Lehre von der Verpflichtung zum Schadensersatz und zum Bereicherungsausgleich. Nach römisch-katholischer Lehre durfte eine Sünde nur vergeben werden, wenn der Schädiger den Schaden wiedergutgemacht bzw. fremdes Gut zurückgegeben hatte (Restitution). Damit wurde die Restitution zum Angelpunkt, der das theologische Naturrecht in eine genuine Rechtsordnung transformierte, die...
Im zweiten Teil der Ausgabe von 'De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus' aus dem Jahr 1605 bietet Leonardus Lessius eine konzentriert...