Ausgangspunkt für die datenschutzrechtliche Vertragsgestaltung ist die Rollenverteilung zwischen Verantwortlichem, Auftragsverarbeiter und gemeinsam Verantwortlichen, die in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten bereitet. Die DSGVO und ihr strenges Haftungsregime verlangen eine exakte Abgrenzung der Verantwortlichkeiten und eine den faktischen Gegebenheiten tatsächlich entsprechende Gestaltung der Vereinbarungen mit Auftragsverarbeitern und gemeinsam Verantwortlichen.
Im Sinne der Selbstverantwortung können Datenschutzverträge als Nachweise der Einhaltung...
Ausgangspunkt für die datenschutzrechtliche Vertragsgestaltung ist die Rollenverteilung zwischen Verantwortlichem, Auftragsverarbeiter und ...