Der Autor hinterfragt anlässlich des Entwurfs eines sog. Adhäsionsverfahrens die Rechtswegzuständigkeit besonders im Staatshaftungsrecht. Er zeigt auf, dass die derzeitige Konzeption nicht in der Lage ist, im Einzelfall naheliegende Sachzusammenhänge zu berücksichtigen und stellt sodann dar, dass verfassungsrechtlich wenig gegen eine flexiblere Handhabe der Rechtswegzuständigkeit einzuwenden ist. Im Staatshaftungsrecht wird das strikte »Entweder-Oder« der Zuständigkeiten dem Sachzusammenhang zur Fachgerichtsbarkeit häufig nicht gerecht und verspricht das punktuelle Nebeneinander von...
Der Autor hinterfragt anlässlich des Entwurfs eines sog. Adhäsionsverfahrens die Rechtswegzuständigkeit besonders im Staatshaftungsrecht. Er zeigt ...