Unter dem Parallelvertrieb von Arzneimitteln versteht man den Handel mit zentral über die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Arzneimitteln. Er ist abzugrenzen vom älteren und deutlich bekannteren Parallelimport, der den Handel mit national zugelassenen Arzneimitteln beschreibt. Obwohl die Anzahl zentral zugelassener Arzneimittel in der Europäischen Union stetig steigt und der Parallelvertrieb den Parallelimport längst im Umsatz überholt hat, spielt er in der Literatur bislang nur eine Nebenrolle. Thomas-Johannes Jochheim nimmt den Parallelvertrieb aus diesem Grund...
Unter dem Parallelvertrieb von Arzneimitteln versteht man den Handel mit zentral über die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Arzneim...