Bei der Beurteilung von baulichen Veränderungen an betrieblich genutzten Gebäuden treten sowohl in unternehmensrechtlicher als auch in steuerlicher Hinsicht häufig Abgrenzungs-schwierigkeiten zwischen einem aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwand und einem grundsätzlich sofort aufwandswirksamen Erhaltungsaufwand auf. Zudem sieht das UGB eine eigenständige Definition von Herstellungsaufwand vor, wodurch sich der unternehmensrechtliche Herstellungsaufwand vom steuerlichen unterscheiden kann.Im Rahmen dieser Masterarbeit wurden die unterschiedlichen Konsequenzen von baulichen...
Bei der Beurteilung von baulichen Veränderungen an betrieblich genutzten Gebäuden treten sowohl in unternehmensrechtlicher als auch in steuerlicher ...