Die Abnahme ist der Dreh- und Angelpunkt des Werk- bzw. Bauvertragsrechts. An die rechtsgeschäftliche Abnahme sind zahlreiche Rechtsfolgen geknüpft. Auf Grund der verschiedenen Abnahmeformen im BGB und in der VOB/B kommt es immer wieder zu Unsicherheiten und Auseinandersetzungen zwischen den Bauvertragsparteien. Durch das neue Bauvertragsrecht wurden auch die Abnahmeregelungen angepasst. Die fiktive Abnahme wurde aufgewertet und es wurde ein Procedere zur Zustandsfeststellung geschaffen, das dem Unternehmer im Streitfall hilft, die Abnahmereife seiner Leistungen zu beweisen. Die...
Die Abnahme ist der Dreh- und Angelpunkt des Werk- bzw. Bauvertragsrechts. An die rechtsgeschäftliche Abnahme sind zahlreiche Rechtsfolgen geknüp...