Familien sind soziale Gruppen, aber keine rechtlichen Gebilde mit wechselndem Mitgliederbestand. Eine Ausnahme bildet das Fürstliche Haus Liechtenstein, das bis heute nicht nur generationenübergreifend das Vermögen einer Familie bindet, sondern auch in Staat und Verfassung des Fürstentums Liechtenstein eine wichtige Stellung einnimmt. Das Fürstliche Haus leitet seine Rechtspersönlichkeit und privatrechtliche Regelungsbefugnis kraft Hausautonomie nicht aus bürgerlichem Recht ab, sondern aus Privatfürstenrecht - einem weitgehend in Vergessenheit geratenen Gebiet des Privatrechts, das im...
Familien sind soziale Gruppen, aber keine rechtlichen Gebilde mit wechselndem Mitgliederbestand. Eine Ausnahme bildet das Fürstliche Haus Liechtenste...