Der Rechtsstaat - "government of laws, and not of men" - ist ein ebenso kostbares wie zerbrechliches Gebilde. Er versucht, auch das scheinbar maßlose Verbrechen noch an der Elle des Rechts zu messen. Vom Unrechtsstaat totalitärer Prägung unterscheidet sich der Rechtsstaat grundlegend darin, daß er die Möglichkeit staatlichen Irrtums und Unrechts einräumt und Schutz dagegen gewährt; er ist nicht der selbstgerechte, sondern der gegen jedermann, auch gegen den Schwachen, gerechte Staat. Seine Rechtsschutz und innere Sicherheit bietenden Einrichtungen - Justiz und Polizei - sind letzten...
Der Rechtsstaat - "government of laws, and not of men" - ist ein ebenso kostbares wie zerbrechliches Gebilde. Er versucht, auch das scheinbar maßlose...
Die Aufhellung der niemandem mehr verborgenen Interdependenzen von »Wirklichkeit« und Recht kann nur fortschreiten, wenn man das Problem auf der Grundlage des modernen Empirismus aller Spielarten neu durchdenkt, dabei einen unmittelbaren Zugang zu den einschlägigen Einzelwissenschaften sucht und sich nicht mit abstrakten Erörterungen begnügt, sondern - pars pro toto - kasuistische Studien durchführt. Die Suche nach einer Basis für die Ermittlung der empirisch faßbaren Teile von Rechtssätzen ist von der Vorstellung geleitet, daß es die Einzelwissenschaften - vor allem die...
Die Aufhellung der niemandem mehr verborgenen Interdependenzen von »Wirklichkeit« und Recht kann nur fortschreiten, wenn man das Problem auf der ...
Der vorliegende Band befaßt sich mit der Frage nach einem prozeduralen Legitimationstyp des Rechts, der die Relevanz des Konsenses als entwicklungslogisches Element begreift.
Der vorliegende Band befaßt sich mit der Frage nach einem prozeduralen Legitimationstyp des Rechts, der die Relevanz des Konsenses als entwicklung...