Der Rechtsstaat - "government of laws, and not of men" - ist ein ebenso kostbares wie zerbrechliches Gebilde. Er versucht, auch das scheinbar maßlose Verbrechen noch an der Elle des Rechts zu messen. Vom Unrechtsstaat totalitärer Prägung unterscheidet sich der Rechtsstaat grundlegend darin, daß er die Möglichkeit staatlichen Irrtums und Unrechts einräumt und Schutz dagegen gewährt; er ist nicht der selbstgerechte, sondern der gegen jedermann, auch gegen den Schwachen, gerechte Staat. Seine Rechtsschutz und innere Sicherheit bietenden Einrichtungen - Justiz und Polizei - sind letzten...
Der Rechtsstaat - "government of laws, and not of men" - ist ein ebenso kostbares wie zerbrechliches Gebilde. Er versucht, auch das scheinbar maßlose...
Der vorliegende Band befaßt sich mit der Frage nach einem prozeduralen Legitimationstyp des Rechts, der die Relevanz des Konsenses als entwicklungslogisches Element begreift.
Der vorliegende Band befaßt sich mit der Frage nach einem prozeduralen Legitimationstyp des Rechts, der die Relevanz des Konsenses als entwicklung...