Die Europäische Kommission darf in EU-Kartellverfahren umfassend ermitteln. Die betroffenen Unternehmen haben dagegen nur sehr begrenzte Verteidigungsrechte. Anfragen der Kommission müssen sie beantworten, selbst wenn sie dabei Beweise für eigene Verstöße gegen das Kartellrecht liefern. Auch die europäischen Gerichte vertreten diese Auslegung der Verfahrensvorschriften. Ständig steigende Bußgeldhöhen verschärfen die Situation. Zudem sind die Grenzen zwischen erlaubtem Verhalten und Verstößen für Unternehmen häufig schlecht zu erfassen. Ergibt sich aber nicht ein Recht zur...
Die Europäische Kommission darf in EU-Kartellverfahren umfassend ermitteln. Die betroffenen Unternehmen haben dagegen nur sehr begrenzte Verteidigung...