Dem Informationsbedürfnis von Patienten oder gesundheitsinteressierten Personen kann in Deutschland aufgrund des Publikumswerbeverbotes nach Paragr. 10 Abs. 1 des Heilmittelwerbegesetzes europaweit aufgrund der Artikel 86 ff. der Richtlinie 2001/83/EG nur bedingt entsprochen werden. Immer mehr Patienten möchten aber an Gesundheitsentscheidungen aktiv mitwirken. Die Arzt-Patient-Beziehung unterliegt zunehmend einem Wandel vom hergebrachten paternalistischen Modell, bei dem der Arzt in alleiniger Autorität über die Therapieform entscheidet, hin zum Konzept des Shared Decision Making (SDM)....
Dem Informationsbedürfnis von Patienten oder gesundheitsinteressierten Personen kann in Deutschland aufgrund des Publikumswerbeverbotes nach Paragr. ...