Falk R Lauterbach, Ann Kathrin Buchs, Jorg Cortekar
Zur Erreichung eines guten Gewässerzustands fordert die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) die Durchführung von Maßnahmen, die gemäß Art. 11 in einem Maßnahmenprogramm festzulegen sind. Bei der Auswahl dieser Maßnahmen muss ein ökonomisches Kriterium berücksichtigt werden: nur die kosteneffizientesten Kombinationen von Maßnahmen sollen in das Maßnahmenprogramm aufgenommen werden (Anhang III WRRL). §In der vorliegenden Studie wird der Frage nachgegangen, wie sich theoretisch fundierte und bewährte Methoden für den Nachweis von Kosteneffizienz auf den praktischen...
Zur Erreichung eines guten Gewässerzustands fordert die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) die Durchführung von Maßnahmen, die gemäß A...