Der Arzneimittelversandhandel ist in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) zum 1. Januar 2004 erlaubt. Die Gestattung des Vertriebs von nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten im Wege des Internetversands beruht auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Internetapotheke DocMorris vom Dezember 2003. Durch die deutsche Gesetzgebung wurde die Erlaubnis zum Medikamentenversand zusätzlich auf verschreibungspflichtige Arzneimittel erweitert. Diese Abweichung löste in Deutschland eine öffentliche...
Der Arzneimittelversandhandel ist in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) zum...