Seit dem Juli 1952 bildete der Vertrag uber die Grundung der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl (EGKS) den rechtlichen Rahmen der europaischen Montanindustrie. In diesem Vertrag hatten die Grunderstaaten Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande der Hohen Behorde, dem Exekutivorgan der neuen Gemeinschaft, eine Reihe von Regulierungskompetenzen fur die Kohle- und Stahlindustrien ihrer Lander ubertragen. Wie aus den Vertragsverhandlungen hervorgeht, hatten die Mitgliedstaaten das Ziel, eine Europaische Gemeinschaft zu begrunden, in...
Seit dem Juli 1952 bildete der Vertrag uber die Grundung der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl (EGKS) den rechtlichen Rahmen der europa...