"Auf das entschiedenste hat Goethe es jederzeit verurteilt, wenn man das Privatleben eines Menschen "vor den allgemeinen Richterstuhl der Sittlichkeit" ziehen wollte, "vor welchen ihn eigentlich nur seine Frau und Kinder, seine Hausgenossen, allenfalls Mitburger und Obrigkeit zu fordern hatten." "Niemand gehort als sittlicher Mensch der Welt an. Diese schonen allgemeinen Forderungen mache jeder an sich selbst, was daran fehlt, berichtigte er mit Gott und seienem Herzen, und von dem, was an ihm wahr und gut ist, uberzeuge er seine Nachsten. Hingegen als das, wozu ihn die Natur besonders...
"Auf das entschiedenste hat Goethe es jederzeit verurteilt, wenn man das Privatleben eines Menschen "vor den allgemeinen Richterstuhl der Sittlichkeit...