Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2, Hochschule RheinMain, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen ist bei der GbR im BGB nur indirekt von der Gesellschafterversammlung die Rede. Es wird lediglich auf Beschlussfassungen im Gesellschafterkreis abgestellt. Die Regelungen bei der OHG sind nach den Vorgaben des HGB nicht wesentlich ausfuhrlicher. Die vorliegende Arbeit beschaftigt sich unter anderem mit den offen gebliebenden Fragen, wer berechtigt ist eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in welcher Form dies zu erfolgen...
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2, Hochschule RheinMain, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Gegensatz zu anderen Gesell...