Grundsatzlich sind alle vom deutschen Steuergesetz erfassten Unternehmen frei in der Wahl ihrer Finanzmittel. Auch der deutsche Gesetzgeber hat bereits fruh erkannt, dass es ohne klare gesetzliche Vorgaben schwer ist, grenzuberschreitend agierende Unternehmen davon abzuhalten, steuerliche Gestaltungsspielraume zu ihren Gunsten zu nutzen. Im Jahre 1994 kam es daher zur gesetzlichen Verankerung einer deutschen "Thin capitalisation Rule" in Form des 8a KStG. Begleitet von groer Kritik bezuglich der Vereinbarkeit mit europaischem Recht, dieser sich primar auf auslandische Kapitalgeber...
Grundsatzlich sind alle vom deutschen Steuergesetz erfassten Unternehmen frei in der Wahl ihrer Finanzmittel. Auch der deutsche Gesetzgeber hat bereit...