"Das germanische Recht erscheint von seinem ersten geschichtlichen Auftreten an in Gestalt der Rechte einzelner germanischer Stamme, Volker, Lander, Orte. Diese Rechte haben schon zu der Zeit, da sie zum erstenmal unserer Kenntnis zuganglich werden, einen Jahrtausende alten Entwicklungsgang hinter sich, der bei einem jeden eigenartig durch die besonderen Lebensbedingungen und Schicksale der Rechtsgenossen bestimmt gewesen war. Von hier aus erklart sich, dass vom Beginn der historischen Zeit an die germanischen Rechte in wesentlichen Beziehungen von einander abweichen, ja scharfe Gegensatze...
"Das germanische Recht erscheint von seinem ersten geschichtlichen Auftreten an in Gestalt der Rechte einzelner germanischer Stamme, Volker, Lander, O...