Als Kriegsschiff im Sinne des internationalen Rechts ist jedes zum Ressort einer Kriegsmarine gehorige, einem militarischen Befehlshaber unterstellte Schiff mit militarisch organisierter Besatzung anzusehen. Ist ein Schiff zum Dienste in der Kriegsflotte bestimmt, so ist fur dessen Rechtsstellung im internationalen Verkehr der besondere Zweck, welchem es dienen soll, ohne Belang. Die Bestimmung fur Zwecke der Kriegsmarine ist nicht gleichbedeutend mit der Bestimmung der Verwendbarkeit fur die kriegerische Aktion. Die Eigenschaft eines Schiffes ist daher auch nicht abhangig von der Bewaffnung....
Als Kriegsschiff im Sinne des internationalen Rechts ist jedes zum Ressort einer Kriegsmarine gehorige, einem militarischen Befehlshaber unterstellte ...