Wirtschaftsprufern wird durch die Wirtschaftspruferordnung ein weites berufliches Betatigungsfeld eroffnet. Unterlauft dem Wirtschaftsprufer bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ein Fehler, so kann es zu Schaden beim Auftraggeber, etwa dem gepruften Unternehmen, kommen. In der Praxis verlassen sich haufig auch vertragsfremde Dritte auf den Bestatigungsvermerk, den Prufungsbericht oder andere Arbeitsergebnisse des Prufers. Zu denken ist dabei insb. an Kreditgeber, Investoren und Geschaftspartner von Unternehmen, deren Jahresabschlusse gepruft wurden. Diesen Dritten konnen durch die fehlerhafte...
Wirtschaftsprufern wird durch die Wirtschaftspruferordnung ein weites berufliches Betatigungsfeld eroffnet. Unterlauft dem Wirtschaftsprufer bei der W...