Die Arbeit behandelt eine Schlusselstelle innerhalb der Komposition der alttestamentlichen Geschichtsbucher und fuhrt die seit langem und viel verhandelten Probleme von Ri 1 einer neuen Losung zu. In literarkritischen Detailanalysen einerseits und im Zusammenhang bucherubergreifender redaktionsgeschichtlicher Erwagungen andererseits wird nachgewiesen, dass der eigenartige Landnahmebericht in Ri 1 nie - etwa im Sinne eines "negativen Besitzverzeichnisses" - selbststandig existiert hat, sondern von Anfang an als projudaischer Programmtext auf seinen literarischen Kontext hin verfasst wurde....
Die Arbeit behandelt eine Schlusselstelle innerhalb der Komposition der alttestamentlichen Geschichtsbucher und fuhrt die seit langem und viel verh...