Kulturguter werden in vielen Rechtsordnungen als res extra commercium behandelt, also als Sachen, die nicht Gegenstand des Rechtsverkehrs sein konnen. Obwohl in Abhandlungen zum internationalen Kulturguterschutzrecht auf diese Regelungen haufig hingewiesen wird, sind die Besonderheiten dieser kulturgutschutzrechtlichen Manahmen bislang nicht umfassend erortert worden.
Das vorliegende Werk stellt die historische Entwicklung und den dogmatischen Hintergrund von Vorschriften, welche Kulturguter zu res extra commercium erklaren, dar. Daneben wird ein rechtsvergleichender...
Kulturguter werden in vielen Rechtsordnungen als res extra commercium behandelt, also als Sachen, die nicht Gegenstand des Rechtsverkehrs se...