Vortrag, gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 18. April 2001.
Der Text greift unterschiedliche Auspragungen kollektiver Verantwortung im Strafrecht auf: von der individuellen Zurechnung kollektiven Handelns, insbesondere bei bestimmten Teilnahmeformen, uber die unmittelbare Zurechnung zu Kollektiven als einem Problembereich vor allem des Wirtschafts- und Volkerstrafrechts, bis hin zu einer den einzelnen Tater entlastenden sozialen Mitverantwortung Dritter.
Vortrag, gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 18. April 2001.
Der Text greift unterschiedliche Auspragungen kollektiver V...