Ziel der Arbeit ist es, sowohl die rechtstheoretisch bereits erorterten wie auch die in der Praxis bekannt gewordenen Probleme zu deuten und systematisch begrundete Losungsvorschlage zu entwickeln. Daruber hinaus sollen bisher nicht diskutierte Fragen der Verzahnung des Strafrechts mit dem Richterrecht aufgezeigt werden.
Mit dem Europarecht und der deutschen Strafrechtsdogmatik schneiden sich zwei rechtstheoretisch fremdelnde Kreise, da das Europarecht stark von einer fallorientierten, mehr dem angloamerikanischen Rechtskreis als der deutschen Strafrechtsdogmatik verwandten...
Ziel der Arbeit ist es, sowohl die rechtstheoretisch bereits erorterten wie auch die in der Praxis bekannt gewordenen Probleme zu deuten und system...