Westeuropaische Kaufleute genossen seit byzantinischen Zeiten umfassende exterritoriale Rechte im Levanteraum, darunter das Recht auf eine eigene, durch die Konsuln ausgeubte Gerichtsbarkeit. Dieses auf dem Prinzip der Personalitat des Rechts anfanglich vom Sultan gewahrte Privileg wurde vom spaten 18. Jahrhundert an in ein einseitig konzipiertes Vertragswerk zwischen dem Osmanischen Reich und den europaischen Staaten uberfuhrt. Die Studie geht der Frage nach, inwieweit die in der Theorie unbestreitbare Souveranitatseinschrankung des Osmanischen Reichs sich in der Rechtspraxis der...
Westeuropaische Kaufleute genossen seit byzantinischen Zeiten umfassende exterritoriale Rechte im Levanteraum, darunter das Recht auf eine eigene, dur...