Der Begriff "Funktionsverbgefüge" (FVG) bezeichnet Verbindungen aus einer Nominalphrase (mit oder ohne Präposition) und einem sogenannten Funktionsverb. Die nominalen und verbalen Konstituenten bilden zusammen eine semantische Einheit, wie etwa zur Entscheidung kommen oder eine Frage stellen. FVG haben in der Germanistikforschung seit den 1960er Jahren eine lange Tradition. Ein kurzer historischer Überblick über die wichtigsten Publikationen zu diesem Thema macht aber deutlich, dass bis zum heutigen Tage keine einheitliche Definition der Funktionsverbgefüge innerhalb...
Der Begriff "Funktionsverbgefüge" (FVG) bezeichnet Verbindungen aus einer Nominalphrase (mit oder ohne Präposition) und einem sogenannten Funktio...