Kirchliche Hochschulen unterliegen als Bildungseinrichtungen in nicht-staatlicher Tragerschaft sowohl kirchlichen als auch staatlichen Regelungen. Auch fur theologische Fakultaten an staatlichen Hochschulen sind neben den staatlichen auch kirchliche Regelwerke einschlagig. Der Band erlautert in zwei Beitragen Begriff und Wesen der kirchlichen, vor allem der katholischen Hochschulen und ordnet sie in das staatliche sowie kirchliche Normengeflecht ein. Dabei befasst sich Rufner mit dem Verhaltnis der kirchlichen Hochschulen zum staatlichen Hochschulrecht, wahrend der Schwerpunkt des...
Kirchliche Hochschulen unterliegen als Bildungseinrichtungen in nicht-staatlicher Tragerschaft sowohl kirchlichen als auch staatlichen Regelungen. ...