Dass im Strafprozess nicht um das Recht, sondern primar um Tatsachen gestritten wird, mag den Auenstehenden verwundern, versteht sich fur den Praktiker aber von selbst. Der Grund liegt hierfur im Wesen des gerichtlichen Verfahrens: Der Richter soll uber eine in der Vergangenheit liegende Tat urteilen, bei der er nicht dabei war. Er muss sich mittelbar im Rahmen der Beweisaufnahme Kenntnis verschaffen. Streitigkeiten um den Sachverhalt und Fehlurteile sind vorprogrammiert. Mit der vorliegenden Arbeit soll auch das bis heute uberfallige Modell einer rationalen Tatsachenfeststellung...
Dass im Strafprozess nicht um das Recht, sondern primar um Tatsachen gestritten wird, mag den Auenstehenden verwundern, versteht sich fur den Prakt...