Auch wenn die direkte Besteuerung in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, müssen sie diese Zuständigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes unter Beachtung des Gemeinschaftsrechts ausüben. Es ist Sache des Gerichtshofes, über die Einhaltung der Vertragsbestimmungen und insbesondere der Verkehrsfreiheiten zu wachen: Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften und Selbständigen, Freizügigkeit der Arbeitnehmer, freier Dienstleistungsverkehr, freier Kapitalverkehr, Freizügigkeit der Unionsbürger.
Die Erfassung der direkten Besteuerung durch die...
Auch wenn die direkte Besteuerung in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, müssen sie diese Zuständigkeit nach ständiger Rechtsprechung de...