Gegenuber den in zahlreichen Bestimmungen des UN-Kaufrechts niedergelegten Verpflichtungen des Verkaufers erscheint die Pflicht des Kaufers zur Kaufpreiszahlung auf den ersten Blick trivial. Auf den zweiten Blick ergeben sich jedoch in Bezug auf den Ort und Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung vielschichtige Probleme. Untersucht werden insbesondere der Einfluss der Incoterms und sonstiger Handelsklauseln sowie die Frage, ob Art. 57 CISG zur Begrundung eines Gerichtsstandes am Verkaufersitz herangezogen werden kann. Nach einem kurzen Uberblick uber das UN-Kaufrecht werden im Anschluss der Ort...
Gegenuber den in zahlreichen Bestimmungen des UN-Kaufrechts niedergelegten Verpflichtungen des Verkaufers erscheint die Pflicht des Kaufers zur Kaufpr...