Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten. Es soll die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards in globalen Lieferketten sicherstellen. Inländische Mutterunternehmen oder Hauptabnehmer von im Ausland produzierter Ware sollen für Verletzungen international erwarteter Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards eine Mitverantwortung tragen. In diesem Kontext suchen Geschädigte vermehrt Rechtsschutz vor europäischen Gerichten. Auch in Deutschland werden zunehmend Klagen wegen Menschenrechtsverletzungen durch ausländische...
Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten. Es soll die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Stand...