Viele europäische Rechtsordnungen kennen lebzeitige Vereinbarungen, die auf eine postmortale Vermögensverteilung abzielen und daher zu den sogenannten Will Substitutes gehören. Auch Schenkungen auf den Todesfall und Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall sind solche Rechtsgeschäfte. Beide Gestaltungen liegen zwischen dem Erb- und Schuldvertragsrecht, sodass für das Kollisionsrecht sowohl eine erbrechtliche als auch eine schuldvertragliche Qualifikation und dementsprechend eine Anknüpfung nach den Regelungen der Rom I Verordnung oder der Europäischen Erbrechtsverordnung in Frage...
Viele europäische Rechtsordnungen kennen lebzeitige Vereinbarungen, die auf eine postmortale Vermögensverteilung abzielen und daher zu den sogenannt...