Das Versicherungskonzernrecht umschreibt vier Regelungsmaterien: das nationale Gesellschaftsrecht, das VAG, die Solvency II-RL und die Solvency II-VO. Es zeigt sich, dass sich das nationale Verbandsrecht mit dem europarechtlich determinierten Aufsichtsrecht nicht ohne weiteres auf einen gemeinsamen Nenner bringen lässt. So überzieht das Versicherungsaufsichtsrecht Versicherungsgruppen mit zahlreichen Anforderungen, die uneingeschränkte Geltung beanspruchen. Die hierfür erforderlichen verbandsrechtlichen Werkzeuge werden indes nicht zur Verfügung gestellt. Dies kann zu instabilen und...
Das Versicherungskonzernrecht umschreibt vier Regelungsmaterien: das nationale Gesellschaftsrecht, das VAG, die Solvency II-RL und die Solvency II-VO....