Das Konzept der Einwilligung dient im Internet häufig als Rechtfertigungsgrund zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Doch handelt es sich bei der Nutzung der verschiedenen digitalen Dienste tatsächlich, wie vorgeschrieben, um eine "freiwillig" und "in informierter Weise" abgegebene Erklärung? Zur Beantwortung dieser Frage führt Robert Rothmann eine rechtssoziologische Studie durch, die den normativen Anforderungen des Rechtssystems empirische Fakten gegenüberstellt. Anhand von Facebook wird untersucht, ob die Betroffenen wissen, welche Rechte ihnen zustehen, in welche Bestimmungen...
Das Konzept der Einwilligung dient im Internet häufig als Rechtfertigungsgrund zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Doch handelt es sich bei der...