Das Interventionsverbot im Burgerkrieg hat sich aufgrund der Inkonsistenz der Staatenpraxis seit Ausbruch des „Arabischen Fruhlings" (2011) nicht grundlegend gewandelt. Lediglich begrenzt auf Teilbereiche lassen sich Tendenzen ausmachen, die auf einen zukunftigen Wandel hin zu einem differenzierten, abgeschwachten Interventionsverbot hinweisen.
Das Interventionsverbot im Burgerkrieg hat sich aufgrund der Inkonsistenz der Staatenpraxis seit Ausbruch des „Arabischen Fruhlings" ...