Die in osterreichischen Rechtskreisen geltende herrschende Meinung ist, dass es als ausgeschlossen angenommen werden kann, dass in einem modernen Verfassungsstaat ein Staatsputsch von innen heraus, also von der Judikative, der Exekutive und der Legislative ausgehend, verwirklicht werden kann. Begrundet wird dies damit, dass die Begehung eines Verfassungsputsches durch die Staatsorgane selbst aufgrund der umfangreichen Kontrollmechanismen im Stufenbau der Rechtsordnung in Form von verfahrensrechtlichen Bestimmungen sowohl auf einfachgesetzlicher als auch auf verfassungsgesetzlicher Ebene in...
Die in osterreichischen Rechtskreisen geltende herrschende Meinung ist, dass es als ausgeschlossen angenommen werden kann, dass in einem modernen Verf...